Sommerparcours (April-Oktober):
Neu ab 2010, jetzt 40 3D Ziele!

Winterparcours (Dezember-März):

Im November ist der 3D Parcours Eisenbach geschlossen!
Benutzungsordnung
Der Feld.- und Jagdbogenparcour darf nur an bestimmten, befristeten und genehmigten Tagen benutzt werden. Die Nutzung ist nur in Gruppen von mindesteens 2 und maximal 8 Personen erlaubt. In jeder Gruppe ist eine verantworliche Aufsichtsperson durch den Platzwart zu benennen, insofern die Aufsichtsperson selbst am Schießbetrieb teilnimmt muß eine Zweite Aufsichtsperson benannt werden. Jugendliche dürfen den Parcour nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen.
Die Abschußpflöcke sind durch feste Markierungen gekennzeichnet. Es darf nur von diesen Markierungen aus in Richtung Scheibe bzw. 3-D Tierattrappe geschoßen werden. Jeder Teilnehmer in der Gruppe ist verpflichtet sorgfältig und gewissenhaft vor dem Schuß zu prüfen, ob eine Gefährdung Anderer (z.B. Spaziergänger oder Mitglieder anderer Gruppen) möglich ist. In diesem Fall ist der Schießbetrieb sofort zu unterbrechen!! Die Aufsichtspersonen sind aufgefordert bei Zuwiederhandlung gegen die Benutzungsordnung die Schützen zu verwarnen und im Wiederholungsfall vom Schießbetrieb auszuschließen.
Folgende Grundregeln sind zwingend einzuhalten:
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Der Parcour darf nur in der im Lageplan vorgeschriebenen Richtung begangen werden
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Ohne auf der Schießlinie zu stehen darf ein Schütze seinen Bogen, AUCH OHNE PFEIL, nicht ausziehen
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Jeder Schuß darf nur von der Schießlinie (Markierungspflock) in Richtung des Zieles erfolgen
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Beim Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hochgehalten werden, daß der Pfeil mit Sicherheit nicht über den Pfeilfang (Sicherheitsbereich, Wall, Wald, usw.) fliegen kann
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Vor dem Abschuß ist zu prüfen, ob der Bereich vor und hinter dem Ziel frei ist
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Die Trefferaufnahme (Pfeile ziehen) ist nur gemeinsam und nach Aufforderung durch die Aufsichtsperson erlaubt
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Bei erkennbaren, technischen Defekten ist der Schießbetrieb zu unterbrechen
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Der Genuß von Alkohol und das Rauchen auf dem Parcour ist verboten
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Das Mitnehmen und Abschießen von Pfeilen mit Jagdspitzen (Broadheads, Blunt, usw.) ist verboten
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Es ist strengstens verboten auf lebende Tiere zu schießen. Bei zuwiederhandlung ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen
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Die Veränderung des Parcour oder dessen Einrichtung (z.B. Verstellen von Scheiben oder Markierungen) ist verboten
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Evtl. weidende Tiere dürfen nicht gestört werden
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Die Begehung des Parcours mit Hunden ist nur nach Absprache mit dem Platzwart erlaubt
Um den Wald, Wege und den Parcour sauber zu halten sind alle Teilnehmer aufgefordert, Abfälle, defekte Pfeile, usw. nicht im Gelände liegen zu lassen, sondern mitzunehmen. Eventuelle Schäden an der Parcoureinrichtung wie auch an Wald und Flur sind umgehend an den Parcourbetrieber bzw. dem Platzwart zu melden. Für nachweislich mutwillig herbeigeführte Schäden haftet der Verursacher.
Zur Begehung (Nutzung) des Feld.- und Jagdbogenparcour wird eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr enthält den Beitrag für eine Tageshaftpflichtversicherung. Von dieser Versicherung ausgeschlossen sind Begleitpersonen, die nicht am Schießbetrieb teilnehmen bzw. Nicht als Gruppenteilnehmer namentlich eingetragen sind.
Jeder Teilnehmer erkennt die Benutzungsordnung durch seine eigenhändige Unterschrift an und ist mit der namentlichen Eintragung ins Schießbuch einverstanden. Zur Parcoubegehung wird der Gruppe mindestens ein Exemplar der Benutzungsordnung ausgehändigt.
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Parcours

